Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1004 Abs 2 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 S 1 WoEigG, § 22 Abs 1 S 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22 Abs. 1
Zur Zulässigkeit einer baulichen Veränderung bei einer im Sondereigentum stehenden Doppelhaushälfte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbau einer Tür bei Doppelhaushälfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmungsbedürftigkeit des Einbaus einer Haustür in einen Teil einer Doppelhaushäfte nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG); Vornahme einer baulichen Veränderung i.S.d. Wohneigentumsrechts
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Austausch der Tür eines Doppelhauses ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig - Regelungen zu baulichen Veränderungen müssen in Teilungserklärung festgelegt werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Doppelhaus als Wohnungseigentum (IMR 2008, 309)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 27.04.2006 - 8 T 51/06
- LG Hanau, 27.04.2006 - 8 T 56/06
- OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
Papierfundstellen
- ZWE 2008, 353
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867). - OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05
Abbedingung des § 21 Abs. 1 WEG in Teilungserklärung für Wohnungseigentumsanlage …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
Zwar bedeutet dies nicht, dass dieser erweiterte Gestaltungsspielraum keinerlei Einschränkungen unterliegen würde, verunstaltende bauliche Veränderungen sind jedenfalls nicht erlaubt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 142, 144, vom Landgericht bereits zitiert). - BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 67/04
Rechte und Pflichten nach § 22 Abs. 1 WEG nach dessen vertraglichem Ausschluss
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867).
Rechtsprechung
AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- ibr-online
Beanstandung der Jahresabrechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Jahresabrechnung unwirksam: Verwalter trägt außergerichtliche Kosten! (IMR 2008, 1053)
Papierfundstellen
- ZWE 2008, 353
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08
Diese beinhalten die Vorlage einer geordneten und übersichtlichen, in sich verständlichen und inhaltlich zutreffenden Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (allgemeine Meinung, siehe z.B. BGH; NJW 1982, 573, Staudinger, Kommentar zum WEG, § 28, 310). - BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …
Auszug aus AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08
Die Abrechnung ist auch unvollständig, weil dort weder die Wohngeldvorschüsse ausgewiesen werden, noch Fehlbeträge aus Vorjahren noch Nachzahlungen aus Vorjahren (BayObLG, ZMR 2003, 761).
- AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17
Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?
Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586;… Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34;… Bärmann, a.a.O., Rz. 34), z.B., wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f;… Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44;… Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20). - AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18
Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?
Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586;… Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34;… Bärmann, a.a.O., Rz. 34), insbesondere auch, wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f;… Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44;… Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20).