Weitere Entscheidung unten: AG Konstanz, 17.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4197
OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06 (https://dejure.org/2008,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2008 - 20 W 222/06 (https://dejure.org/2008,4197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 20 W 222/06 (https://dejure.org/2008,4197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 Abs 2 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 S 1 WoEigG, § 22 Abs 1 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Einbau einer neuen Hauseingangstür bei einer Doppelhaushälfte als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 22 Abs. 1
    Zur Zulässigkeit einer baulichen Veränderung bei einer im Sondereigentum stehenden Doppelhaushälfte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau einer Tür bei Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungsbedürftigkeit des Einbaus einer Haustür in einen Teil einer Doppelhaushäfte nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG); Vornahme einer baulichen Veränderung i.S.d. Wohneigentumsrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Austausch der Tür eines Doppelhauses ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig - Regelungen zu baulichen Veränderungen müssen in Teilungserklärung festgelegt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelhaus als Wohnungseigentum (IMR 2008, 309)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
    In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05

    Abbedingung des § 21 Abs. 1 WEG in Teilungserklärung für Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
    Zwar bedeutet dies nicht, dass dieser erweiterte Gestaltungsspielraum keinerlei Einschränkungen unterliegen würde, verunstaltende bauliche Veränderungen sind jedenfalls nicht erlaubt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2006, 142, 144, vom Landgericht bereits zitiert).
  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 67/04

    Rechte und Pflichten nach § 22 Abs. 1 WEG nach dessen vertraglichem Ausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 20 W 222/06
    In einer derartigen Bestimmung hat das BayObLG in ständiger Rechtsprechung eine wirksame Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG gesehen, mit der Folge, dass sich die Zulässigkeit der baulichen Veränderung nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts richtet (BayObLG WuM 1993, 565; BayObLGZ 2001, 41, 45; BayObLG ZfIR 2004, 867).
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Rechtsprechung
   AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28146
AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08 (https://dejure.org/2008,28146)
AG Konstanz, Entscheidung vom 17.07.2008 - 12 C 16/08 (https://dejure.org/2008,28146)
AG Konstanz, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 12 C 16/08 (https://dejure.org/2008,28146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung unwirksam: Verwalter trägt außergerichtliche Kosten! (IMR 2008, 1053)

Papierfundstellen

  • ZWE 2008, 353
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08
    Diese beinhalten die Vorlage einer geordneten und übersichtlichen, in sich verständlichen und inhaltlich zutreffenden Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben (allgemeine Meinung, siehe z.B. BGH; NJW 1982, 573, Staudinger, Kommentar zum WEG, § 28, 310).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08
    Die Abrechnung ist auch unvollständig, weil dort weder die Wohngeldvorschüsse ausgewiesen werden, noch Fehlbeträge aus Vorjahren noch Nachzahlungen aus Vorjahren (BayObLG, ZMR 2003, 761).
  • AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17

    Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?

    Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34; Bärmann, a.a.O., Rz. 34), z.B., wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Grob fahrlässig handelt auch, wer als gewerblicher Verwalter eine evident fehlerhafte Beschlussvorlage vorgenommen hatte (AG Hamburg ZMR 2012, 586; Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 34; Bärmann, a.a.O., Rz. 34), insbesondere auch, wenn er eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 293, 295; LG Dessau-Roßlau ZMR 2010, 471 f; LG Konstanz ZWE 2008, 353 f; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 44; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 20).
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